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promio.net setzt beim Adresshandel auf die Zustimmung der Verbraucher

promio.net GmbH | 22.08.2008
Spätestens seit der Bundesverband der Verbraucherzentralen aufgedeckt hat, wie einfach es ist, an sensible Verbraucherdaten zu gelangen, gerät eine ganze Branche in Generalverdacht.

Dialogmarketing, so suggeriert eine teilweise wenig differenzierte, teilweise tendenziöse Berichterstattung in den Medien, ist ohne dubiosen Adressenhandel nicht denkbar. Doch krimineller Datenhandel hat mit seriösem Kundendialog so wenig zu tun wie ein Raubüberfall mit einer gepflegten Unterhaltung am Kamin.

Im E-Mail-Marketing gelten weitaus strengere Regeln als beim postalischen Dialogmarketing darüber, wann Verbraucher Werbung erhalten dürfen. Hier heißt der Schlüsselbegriff „permission-based“, d.h. Kunden geben ihre Zustimmung zum Empfang von Werbe-E-Mails oder Newslettern. Darüber hinaus verlangen rechtliche Vorgaben wie das so genannte „confirmed opt-in“, dass der Verbraucher sich selbst in einen Verteiler einträgt und ihm dieser Eintrag per E-Mail bestätigt wird. Zudem muss jede kommerzielle E-Mail einen Link zur jederzeitigen Abmeldung aus dem Verteiler enthalten.

Seit ihrer Gründung im Jahr 2000 handelt die promio.net GmbH streng nach dem Zustimmungsgrundsatz. Sie hatte schon immer den Verbraucherschutz im Fokus und ging von Anfang an über die jeweils geltenden gesetzlichen Vorgaben hinaus. „In unserer Datenbank befinden sich nur Informationen, die Mitglieder unserer Online-Community freiwillig abgegeben haben,“ bekräftigt Sebrus Berchtenbreiter, Geschäftsführer von promio.net. „Wir klären sie vor der Zustimmung über die Verwendung der Daten auf. Alles ist transparent. Wir kommunizieren auf Augenhöhe mit einem aufgeklärten Verbraucher.“ Auch bei der Bestätigung des Eintrags in einen Newsletterverteiler geht promio.net einen Schritt weiter und wendet das vom Deutschen Dialogmarketing Verband (DDV) empfohlene Double-Opt-In-Verfahren an. Dabei muss der Verbraucher seine Eintragung durch die Betätigung eines Freischalt-Links in der Bestätigungs-E-Mail erhärten. Für Berchtenbreiter ist der Zusammenhang zwischen Zustimmung der Verbraucher und Erfolg seiner Kunden klar: „Nur wenn Verbraucher Werbung erhalten wollen, werden sie die Produktinformationen mit Interesse lesen – und sich am Ende für einen Kauf entscheiden.“

Als Konsequenz auf den letzte Woche von der Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein aufgedeckten Datenmissbrauch erstattete der DDV bei der führenden Staatsanwaltschaft Mönchengladbach Strafanzeige (mehr dazu unter http://www.ddv.de).

Weitere Informationen:
promio.net GmbH - e-mail marketing & online research
Katja Berchtenbreiter
Giergasse 2
53113 Bonn
fon 0228. 280 77 17
mailto:presse@promio.net
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